Medienmitteilung

Mitgliederversammung der jGLP Luzern vom 12. September 2026

Die Junge Grünliberale Partei Luzern hat an ihrer Mitgliederversammlung vom 12. September 2026 die Parolen zur Volksabstimmung vom 27. September 2026 gefasst. Sie lehnt die eidgenössische Ernährungsinitiative ab und sagt Ja zur Änderung des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Die Ja-Parole fasste sie ebenfalls zur Weiterentwicklung der Standortförderung sowie zum Sonderkredit für die Kantonsschule Reussbühl.

Mitgliederversammung der jGLP Luzern vom 12. September 2026

Ernährungsinitiative: richtiges Ziel, unrealistischer Weg

Die JGLP Luzern fasst die Nein-Parole zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Ausschlaggebend sind dafür zwei Punkte. Erstens der Umsetzungszeitraum von nur zehn Jahren: Produktion, Verarbeitung und Konsum lassen sich in diesem Tempo weder planbar noch finanzierbar umstellen. Der zweite Grund ist der geforderte Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent. Die Schweiz liegt heute deutlich darunter, und ein starres Ziel auf Verfassungsstufe kollidiert mit den verfügbaren Flächen und mit dem offenen Handel. Eine Verfassungsvorgabe, die sich nicht einhalten lässt, löst kein Problem. Sie erzeugt Druck auf Betriebe, die ihn nicht tragen können und würde viele Bauernfamilien vor existenzielle Krisen stellen.

Am Anliegen selbst hält die JGLP Luzern ausdrücklich fest. Eine Verschiebung hin zu pflanzlicher Ernährung ist notwendig. Und Belastungen von Böden und Grundwasser gefährden genau das, wovon die Luzerner Landwirtschaft lebt und wovon die Bevölkerung trinkt. Die Kosten schlechter Wasserqualität oder unzureichender Wassermengen tragen schlussendlich wir alle. Wasser ist eine Ressource, welche es zu schützen gilt.

Wer Böden und Grundwasser schützen will, muss beim Absickern ansetzen und nicht erst bei der Aufbereitung im Wasserwerk. Von der Luzerner Vertretung im National- und Ständerat erwarten wir, dass sie in der laufenden Herbstsession dort Verantwortung übernimmt und entsprechend PFAS und Pestizide stärker angeht. Ein potenzielles Nein zur Initiative ist kein Freipass, dieses Thema wie bisher Laissez-faire zu beachten.

Stefanie Kaufmann, Vorstand JGLP Luzern

Ruhetags- und Ladenschlussgesetz: Rechtssicherheit für Hofläden

Zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes fasst die JGLP Luzern einstimmig die Ja-Parole. Seit dem Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements von 2024 gilt auch ein Laden ohne Personal als Verkaufsgeschäft. Viele Hofläden im Kanton sind damit formell illegal offen. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1987, als es Selbstbedienung ohne Personal schlicht noch nicht gab. Die Revision holt nach, was die Praxis längst vorgemacht hat, und macht regionale Produkte besser erreichbar: Der Sonntagseinkauf ist heute faktisch ein Privileg der Zentren, weil Bahnhofshops dem Gesetz nicht unterstehen.

Der Rahmen bleibt eng. Unbediente Läden dürfen höchstens 30 Quadratmeter gross sein, Schluss ist um 22 Uhr, für bediente Läden ändert sich nichts, und am Arbeitnehmerschutz des Bundes rüttelt die Vorlage nicht. Auch mit einem Ja behält Luzern eines der strengsten Ladenschlussgesetze der Schweiz. Angeglichen werden zudem die Regeln für Strom und Benzin: Tankstellenshops dürfen seit Jahren bis 22 Uhr öffnen, Shops bei Schnellladestationen nicht. Ein Nein schützt keine Dorfläden – es verlängert nur die Rechtsunsicherheit.

Jeder Einkauf ab Hof lässt die Wertschöpfung dort, wo sie entsteht: beim Betrieb, im Dorf, in der Region. Für viele Familienbetriebe ist die Direktvermarktung zu einem tragenden Standbein geworden. Die jetzige Gesetzesgrundlage ist irrsinnig und versperrt den Betrieben Möglichkeiten, während der Onlinehandel rund um die Uhr liefert.

Livio Häfliger, Vorstand JGLP Luzern

Standortförderung: Ja mit einer klaren Erwartung

Die JGLP Luzern fasst die Ja-Parole zur Weiterentwicklung der Standortförderung und damit zur Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik. Im schweizweiten Steuerwettbewerb muss Luzern mitziehen, um für grössere Unternehmen attraktiv zu bleiben. Die Vorlage enthält darüber hinaus Inhalte, die den Kanton als Wohn-und Arbeitsort stärken, etwa im Bereich der Kinderbetreuung.

Einen Vorbehalt benennt die Partei deutlich: Der Vorlage fehlt der ökologische Gedanke. Standortförderung müsste Nachhaltigkeit als eigenständiges Kriterium mitdenken, nicht als Nebeneffekt.

Aufgrund anderer Kantone, welche in der Standortförderung weiter sind als der Kanton Luzern, ist dieses Gesamtpaket mitzutragen und zu stützen. Wir sehen jedoch auch Verbesserungspotenziale für die Zukunft, wie beispielsweise für die Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Jason Elsener, Präsident JGLP Luzern

Weitere Beschlüsse

Zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» fasste die Mitgliederversammlung einstimmig die Nein-Parole. Bei der Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» lehnt die JGLP Luzern die Initiative ab und unterstützt den Gegenentwurf. In der Stichfrage gibt sie dem Gegenentwurf den Vorzug. Dem Sonderkredit für die Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl stimmte sie einstimmig zu.