Mitgliederversammung der jGLP Luzern vom 26. Oktober 2024

Die Mitglieder der Jungen Grünliberalen Kanton Luzern haben an ihrer letzten Mitgliederversammlung die kantonalen und nationalen Parolen für kommende Abstimmungen vom 24. November gefasst. Dabei hat sich die Partei für zwei Vorlagen ausgesprochen und klar gegen drei weitere Position bezogen.

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Kantonales Planungs- und Baugesetz

Die jGLP Kanton Luzern unterstützt das kantonale Planungs- und Baugesetz, das eine vorausschauende und ökologisch verträgliche Raumplanung ermöglicht. Ziel ist es, den Kanton Luzern nachhaltiger zu gestalten, indem Flächenressourcen effizient genutzt und wertvolle Landschaften geschützt werden. Die Partei sieht in der Vorlage einen wichtigen Schritt, um langfristig dem steigenden Energiebedarf gerecht zu werden, ohne die Umweltbelastung zu erhöhen.

Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)

Die jGLP unterstützt ebenfalls die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, die eine fairere und finanziell ausgewogenere Gesundheitsversorgung anstrebt. Diese Anpassung des KVG soll gewährleisten, dass die Gesundheitskosten für die Bevölkerung tragbar bleiben und das Gesundheitswesen effizienter wird. Eine Anpassung im KVG ist notwendig, um unser Gesundheitssystem langfristig auf eine stabile Grundlage zu stellen und allen eine gerechte Versorgung zu ermöglichen. Die jGLP ist überzeugt, dass das revidierte Gesetz mehr Chancengleichheit schafft und zur Verbesserung der Versorgungsqualität beiträgt.

Ausbau der Nationalstrassen

Die jGLP Luzern spricht sich entschieden gegen den Ausbau der Nationalstrassen aus. Aus ihrer Sicht fördert der zusätzliche Strassenbau den motorisierten Individualverkehr und steht im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Mobilität. Unsere Verkehrspolitik muss zukunftsorientiert sein und sich verstärkt auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Förderung alternativer Mobilitätsformen konzentrieren. Die jGLP Luzern sieht im Ausbau der Nationalstrassen nicht nur eine Belastung für die Umwelt, sondern auch eine verpasste Gelegenheit, die Verkehrswende aktiv voranzutreiben.

Mietrecht: Untervermietung

Die jGLP lehnt die Anpassung des Mietrechts in Bezug auf die Untervermietung ab. Die geplante Gesetzesänderung könnte den Spielraum für Mieter:innen bei der Untervermietung einschränken und zu einer Verschlechterung der Wohnbedingungen führen. Die Flexibilität des Mietrechts ist ein wichtiges Instrument, um auf die Bedürfnisse der modernen Wohn- und Arbeitswelt einzugehen.

Mietrecht: Eigenbedarf

Auch die Anpassung des Mietrechts hinsichtlich Eigenbedarf lehnt die jGLP ab. Diese Änderung könnte dazu führen, dass Mieter:innen vermehrt zugunsten von Eigenbedarfsansprüchen benachteiligt werden. Ein ausgewogenes Mietrecht ist aber wichtig, um Rechte zu schützen und die soziale Sicherheit zu gewährleisten.