Mitgliederversammung der jGLP Luzern vom 21. August 2025
Die Jungen Grünliberalen Luzern sagen klar Ja zum neuen E-ID Gesetz: staatlich, sicher, freiwillig, kostenlos und breit nutzbar. Zudem unterstützen sie mehrheitlich die Abschaffung des Eigenmietwerts, um junge Eigenheimbesitzer:innen zu entlasten und faire kantonale Lösungen zu ermöglichen.

JA zum E-ID Gesetz
Die Jungen Grünliberalen Luzern haben einstimmig dem E-ID Gesetz zugestimmt. Nachdem im März 2021 das E-ID Gesetz abgelehnt wurde, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, ein neues Konzept für eine sichere staatliche E-ID zu erarbeiten. Im Unterschied zum damaligen Gesetz wird die E-ID nun selbst vom Bund herausgegeben und nicht von privaten Anbietern. „Die Nutzung ist freiwillig sowie kostenlos und ist breit anwendbar, zum Beispiel für den Altersnachweis oder für einen Strafregisterauszug“, erklärt Jason Elsener, Präsident JGLP Luzern. Da die E-ID nun vom Bund herausgegeben wird, liegt auch die volle Kontrolle darüber beim Staat. Die Daten von Nutzern können zudem nur durch Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die Jungen Grünliberalen Luzern sprechen sich klar für das E-ID Gesetz aus, da es ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft ist.
JA zum Bundesbeschluss über kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Ebenfalls beschliessen die Jungen Grünliberalen Luzern mehrheitlich die Ja-Parole zum Bundesbeschluss über kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, kurz gefasst die Abschaffung des Eigenmietwertes. Bis heute müssen Eigentümer:innen ihre selbstgenutzten Eigentumsimmobilien mit dem Eigenmietwert versteuern. Dafür können bei der Steuererklärung Unterhaltskosten und Schuldzinsen abgezogen werden. Diese Steuer soll nun abgeschafft werden und die Abzüge bei den Steuern dafür eingeschränkt werden. „Der Eigenmietwert ist ein Überbleibsel der Kriegszeit und besteuert ein fiktives Einkommen. Doch das Hauptargument für mich ist, dass er die Tragbarkeit der jährlichen Kosten für private Eigenheimbesitzer:innen wie junge Paare erschwert oder sogar unmöglich macht“, sagt Tamina Kronenberg, Vorstand JGLP Luzern. Damit junge Menschen sich weiterhin ein Eigenheim leisten können wird ein Ersterwerberabzug ermöglicht, wobei in den ersten zehn Jahren Abzüge geltend gemacht werden können. Zudem können die Kantone die Mindereinnahmen durch flexible Liegenschaftssteuern kompensieren.