Kurswechsel der SP wirft Fragen auf

Die Debatte zum Spitalgesetz bleibt oberflächlich: Statt echter Lösungen gibt es Symbolpolitik. Der Gesetzesentwurf verspricht Sicherheit, erzeugt aber neue Unsicherheiten – unterstützt von Parteien, die im Kantonsrat zuvor anders auftraten.

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180° Kehrtwenden und fehlleitende Argumentationen

Die Diskussion rund um das Spitalgesetz ist geprägt von grossen Worten: „Transparenz“, „Versorgungssicherheit“, „Service Public“ Doch hinter diesen Begriffen verbirgt sich wenig Substanz. Statt Lösungen gibt es Symbolpolitik – und einen Gesetzesentwurf, der Sicherheit vorgaukelt, aber neue Unsicherheiten schafft. Getragen wird er ausgerechnet von Parteien, die im Kantonsrat noch ganz anders klangen.

SP mit 180°-Wende – wegen ein bisschen Transparenz?

Im Kantonsrat lehnte die SP Luzern das Spitalgesetz fast geschlossen ab. Heute stellt sie sich an die Spitze des Pro-Komitees. Die Begründung: Die Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen sollen künftig im Finanzplan sichtbar sein. Doch das ist reine Optik – die Finanzierung bleibt ungelöst. Was der Kanton bestellt, wird zwar aufgelistet, aber nicht bezahlt. Die SP ist sehr naiv, wenn Sie glaubt, dass wegen der transparenten Finanzierung die bürgerlichen Parteien plötzlich das Portemonnaie öffnen. Die SP hofft, dass ein sehr weit gefasster Service Public im Gesetz den Druck auf die Politik erhöht. Wir sehen das ganz anders, nämlich, dass darunter die Qualität der Versorgung und die Mitarbeitenden in den Spitälern leiden wird. Das scheint die SP in Kauf zu nehmen. Wir fragen: ist das ein guter Service Public, welcher noch mehr finanziellen Druck auf die Spitäler schafft und die Versorgungsqualität gefährdet?

Simon Koch kritisiert: „Einen Leistungskatalog ins Gesetz zu schreiben, bezahlt noch keine Löhne. Das Spitalgesetz verspricht für die Zukunft Leistungen ohne zu sagen, wer sie finanziert, wenn sie nicht rentabel sind. Wieder ein Beispiel für SP-Politik: Bestellen, ohne zu bezahlen – wie schon bei der 13. AHV.“

Das Gesetz schreibt Leistungen fest, ohne zu klären, wie sie in Zukunft finanziert werden – etwa bei sinkenden Fallzahlen oder steigendem Personalbedarf. Die Rechnung ist simpel, wird aber bedauerlicherweise vom Regierungsrat verschleiert. Sinkende Fallzahlen bei gleichbleibendem Angebot bedeuten in Zukunft steigende Kosten pro Behandlung – und damit nebst den Steuerausgaben auch höhere Krankenkassenprämien. Die Rechnung zahlen jene, die es sich am wenigsten leisten können: junge Familien, einkommensschwache Personen und Senior*innen.

Angebliche Flexibilität – in Wahrheit politisch blockiert

Angesprochen auf potenzielle sinkende Fallzahlen, Personalmangel oder andere Problematiken argumentieren Befürworter, dass das Gesetz genügend Spielraum lasse für Anpassungen. Das Gegenteil ist richtig: Jede Anpassung muss durch eine Kommission und den gesamten Kantonsrat. Das lädt geradezu ein zu Taktiererei nach Wahlkalender statt zu sachlicher Steuerung durch Fachleute. Zu behaupten, politische Entscheide seien schnell und flexibel, ist eine interessante Auffassung.

Jason Elsener warnt: „Jegliche potenzielle Änderung des Spitalgesetzes muss durch die Stufen des kantonalen Parlaments und droht so zum Spielball der Wahlkämpfe zu werden. Das gefährdet langfristig die Sicherstellung der bestmöglichen Qualität für unsere Bevölkerung.“

Nein aufgrund bereits geklärter Verhältnisse und gegen PR-Taktik

Die medizinische Grundversorgung ist heute gesetzlich gesichert. Was es braucht, ist keine neue Gesetzeshülle, sondern eine ehrliche, tragfähige Spitalpolitik – in Zusammenarbeit mit Hausärzt*innen, Rettungsdiensten und der Bevölkerung. Das schafft Vertrauen, nicht ein Alibi-Gesetz.

Die Definition der Leistungen eines Spitals muss medizinisch begründet sein. Lasst dem LUKS diese Verantwortung.

Die JGLP Luzern empfiehlt deshalb am 18. Mai: Ein klares Nein zum Spitalgesetz.